Das Ergebnis der Facharbeit ist von Bedeutung für die Qualifikation im Leistungsfachbereich



Die Qualifikation im Leistungsfachbereich setzt sich folgendermaßen zusammen:

Die Endpunktzahlen der Kurse der beiden beibehaltenen Leistungsfächer aus den Halbjahren 11/2, 12/1 und 12/2
(d. h. insgesamt 6 Kurse) werden addiert.
Dazu wird ggf. die Punktzahl der Facharbeit addiert. Die Gesamtsumme wird zweifach gewichtet.
Dabei sind zusätzliche Bedingungen zu beachten, die hier nicht erläutert werden sollen.



Wird keine Facharbeit eingebracht, dann werden im Abiturzeugnis in der Zeile "Facharbeit" keine MSS-Punkte eingebracht. Für die Berechnung der Qualifikation im Leistungsfachbereich wird also genauso gerechnet, als habe man in der Facharbeit 00 Punkte erreicht.
Mit einer Facharbeit kann man den Abiturdurchschnitt um bis zu zwei Zehntel Noten verbessern.

Das Thema und die Note der Facharbeit werden im Zeugnis des Halbjahres 12/2 ausgewiesen. Die Note geht nicht in die Bewertung der Halbjahreskurse ein.

Vor der endgültigen Bewertung der Arbeit muss ein Kolloquium erfolgen, in dem die Schülerin die Ergebnisse der Arbeit darstellt und Nachfragen beantwortet. Es dient u.a. der Überprüfung der Selbstständigkeit der Arbeit. Sein Ergebnis geht in die Note mit ein. Ein zweiter Fachlehrer kann hinzugezogen werden. Die Bewertung erfolgt wie bei Kursarbeiten. Note und Punktzahl für die Facharbeit werden spätestens zwei Tage nach Abschluss des Kolloquiums mitgeteilt und begründet.

Die Schülerin erhält nach Abschluss der Bewertung Einsicht in die korrigierte Facharbeit. Nach dieser Einsichtnahme wird die korrigierte Facharbeit im Archiv der Schule abgelegt.

Wichtige Bewertungskriterien sind unter anderem: Konzentration auf die Themenstellung; sinnvolle Gliederung; Nachvollziehbarkeit der Darstellung; korrekte Anwendung von Fachbegriffen; klares Ergebnis bzw. Benennung der Gültigkeitsbedingungen des Ergebnisses; angemessene Anwendung fachspezifischer Methoden, Methodenbewertung; Selbstständigkeit; Qualität und Umfang der Recherchen; Aussagekraft der Kurzfassung; normgerechtes Zitieren, normgerechte Literatur- und Quellenangaben; Qualität von Zeichnungen und Abbildungen; sprachliche Korrektheit; angemessener Ausdruck; äußere Form und Layout.

Einbringen in Gesamtqualifikation: Sofern die Facharbeit mit mindestens 05 Punkten bewertet wurde, kann sie in die Qualifikation im Leistungsfachbereich eingebracht werden.