Eine Facharbeit ist eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit mit dem dazugehörigen Kolloquium (einem Prüfungsgespräch). Die Facharbeit wird in einem der drei Leistungsfächer einer Schülerin oder eines Schülers geschrieben und von der Lehrkraft betreut, die dieses Leistungsfach bei der Schülerin oder dem Schüler unterrichtet.
Die Anfertigung einer Facharbeit, die Verteidigung der Facharbeit im Kolloquium und ggf. der Präsentation stellen einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf ein Studium oder eine Berufsausbildung dar.
In einer Facharbeit soll schriftlich unter Beweis gestellt werden, dass man sich mit einem
relativ eng begrenzten Thema auseinandergesetzt hat, das im Rahmen eines Leistungskurses
gestellt wurde. Im Allgemeinen muss man sich zu diesem Thema selbstständig Informationen
beschaffen, um diese dann unter bestimmten Gesichtspunkten auszuwerten und schließlich in
geordneter Form zusammenfassend darzustellen.
In der Mainzer Studienstufe soll mit Blick auf die angestrebte Studierfähigkeit das selbstständige
wissenschaftspropädeutische Arbeiten besonders gefördert werden. Um dies zu
unterstützen, können die Schülerinnen und Schüler über die Kursarbeiten und die "anderen
Leistungsnachweise" hinaus Leistungen in Formen erbringen, die im Falle der Facharbeit
nicht an den regulären Unterricht gebunden sind.
Wer sich für ein bestimmtes Thema interessiert, daran über einen längeren Zeitraum
selbstständig arbeitet und das Ergebnis schriftlich und graphisch darstellt, kann diese Arbeit
benoten lassen und als Facharbeit in die Qualifikation einbringen.
Vor Beginn der Arbeit muss das Thema mit der Lehrkraft abgesprochen werden, die die
Anfertigung der Arbeit betreut und begleitet. Wenn die schriftliche Ausarbeitung fertig ist,
stellt die Schülerin oder der Schüler in einem Kolloquium die Ergebnisse und den
Arbeitsprozess dar und beantwortet der Lehrkraft Fragen zum Inhalt der Arbeit. Das
Kolloquium dient auch dazu, die Selbstständigkeit der Leistung der Schülerin oder des
Schülers festzustellen. Das Ergebnis des Kolloquiums und ggf. die Präsentation der Arbeit
gehen in die Bewertung ein.
Die Note der Facharbeit wird im Halbjahreszeugnis 12/2 ausgewiesen und kann in die
Qualifikation im Leistungsfachbereich einbezogen werden, wenn die Arbeit mit mindestens 5
Punkten bewertet wurde.
Die Facharbeit kann experimentelle oder praktische Anteile enthalten. Eine schriftliche
Ausarbeitung, die die theoretischen Aspekte des Themas betrifft, ist aber unbedingt
erforderlich.
Bis zu drei Schülerinnen können gemeinsam eine Facharbeit zu einem Rahmenthema
anfertigen, sofern abgegrenzte Unterthemen vorliegen und die Leistungen der einzelnen
Schülerinnen und Schüler zweifelsfrei festgestellt und getrennt bewertet werden können.